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FOLGT
Unser Mitgliederausweis
Unser Mitgliederausweis dient nicht als Ersatz für offizielle Ausweisdokumente, wie Personalausweis, Reisepass oder andere. Der Mitgliederausweis der Urchristlich-jüdischen Gemeinde Mitte e.V. ist eine Mitgliedskarte, ein Lichtbildausweis nach internationalen Richtlinien und eine Menschenidentifikationskarte. Alles andere ist Zusatznutzen. Ob eine Anerkennung als Ausweisdokument in anderen Ländern erfolgt, können wir nicht garantieren.
Unser Mitgliederausweis wird von einem externen Unternehmen mit einem hochwertigen Kartendrucker hergestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihre persönlichen Daten zu diesem Zweck an dieses externe Unternehmen nur zu dem Zweck der Ausweiserstellung weitergegeben und anschließend direkt wieder gelöscht werden. Mit Abschicken Ihrer persönlichen Daten stimmen Sie dieser Vorgehensweise zu.
Wichtige Hinweise zu den Ausweisdaten:
- ORGANSPENDE/-EMPFANG, BLUTSPENDE/-EMPFANG, IMPFUNGEN, CHIP-IMPLANTATIONEN
können auf der Rückseite angegeben werden. - Groß und Kleinschreibung wird nach Wunsch berücksichtigt.
- Einen Familiennamen statt Nachnamen.
- Staatsangehörigkeit ist frei wählbar. Wir geben auf dem Ausweis die internationale Abkürzung (ISO 3166) der Länder an. Z.B. FR für Frankreich, DE für Deutschland, NO für Norwegen. Länder wie z.B. Königreich Bayern oder Preußen, können auf Wunsch angegeben werden. Wir empfehlen bei Unschlüssigkeit Deutscher bzw. Deutsche für die in Deutschland geborenen.
- Ob Sie einen Notfallkontakt angeben möchten oder nicht, können Sie individuell entscheiden. Sollten Sie hier nichts eingeben, bleibt dieses Feld im Ausweis einfach frei.
- Ein FREUNDLICHES Foto bitte! Es muss keinesfalls durch ein biometrisches Passbild ersetzt werden.
- Der Ausweis ist fünf Jahre gültig und wird nur ausgestellt, wenn die Jahresgebühr für diesen Zeitraum im Voraus entrichtet wurde.
Wichtige Hinweise zum Lichtbild:
- Gerne ein biometrisches Passbild. Dies ist aber kein Muss. Es reicht ein freundliches Bild im Hochformat mit einfarbigem Hintergrund.
- Dateigröße: zwischen 1 und 2 MB.
Hinweis:
Aufgrund aktueller Vorgaben benötigen wir zur Ausstellung eines Mitglieds-Ausweises eine beglaubigte Kopie des Auszuges aus dem Geburtenregister. Dies dient der Überprüfung der gemachten Angaben im Antragformular. Dieser Geburtenregisterauszug kann z.B. auch online über einen Dienstleister beim Standesamt des Geburtsortes beantragt werden.
Alternativ können uns auch Kopien der Geburtsurkunde oder eines gültigen Personalausweis bzw. Reisepasses eingereicht werden. Die Kopien können uns per E-Mail als PDF oder Bild zugesendet werdenreich oder direkt im geschlossenen Bereich zu den Mitgliedsdaten hochgeladen werden. Ohne diese erforderlichen Unterlagen können keine Mitgliedsausweise ausgestellt werden. Der Ausweis wird nur an die angemeldete Adresse versendet.